AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

– Gültig für Geschäfte mit Kaufleuten, gleichgestellten Organisationen sowie Privatpersonen, die in geschäftlichem Interesse handeln –

Flying Hamsters GmbH – Wasserwerkstr. 17 – 66292 Riegelsberg, Amtsgericht Saarbruecken HRB 19761, Geschäftsführer: Marius A. Jungmann, UST-ID: DE279005373

1. Geltungsbereich

 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Medienagentur Flying Hamsters GmbH, nachstehend „Agentur oder Anbieter“ genannt, mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Agentur absenden.

2. Weitergeleitete Aufträge

2.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass die Agentur einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Agentur den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.

2.2 Die Angebote er Agentur sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit der Agentur kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch mündliche Bestätigung und Ausführung / Lieferung der Agentur zustande.

3.2 Wenn der Vertragsparnter im Rahmen seines Handelsgewerbes als Kaufmann agiert, gilt darüber hinaus folgendes: Bei vorausgegangenen Verhandlungen dient das individuelle Angebot und/oder die Auftragsbestätigung dem Zweck, den Inhalt der Verhandlungen für die Vertragsparteien verbindlich festzulegen.

3.3 Abweichungen / Änderungen technischer Natur und geringfüigege Abweichungen des zu liefernden Produktes durch die Agentur sind insoweit vorbehalten, sofern sie dem Kunden nach billigem Ermessen zuzumuten sind.

3.4 Sofern nicht schriftlich eine Bindefrist vermarkt ist, sind Angebote der Flying Hamstes GmbH freibleibend.

4. Daten

Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen der Agentur, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diese zu übermitteln.

5.            Datenschutz

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

6.            Preise und Zahlungen

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung mit dem Kunden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Betrag im Voraus an die Agentur fällig. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar, wenn nicht anders angegeben. Nach Eingang des Rechnungsbetrages, der Anzahlung bei der Agentur, sofern nicht individuell anders vereinbart, und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von der Agentur ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Agentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 2-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

7.            Markenrechte/Copyrights

Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch die Agentur erstellten Arbeiten verbleibt bei der Agentur.

8.            Haftung

8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch die Agentur wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt die  Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

8.2 Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

8.3 Schadensersatzansprüche gegen die Agentur sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Designers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die Agentur zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Die Agentur haftet insbesondere nicht für Schäden, wie entgangenem Gewinn oder ähnlichen Vermögensschäden des Kunden. Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, ist ein möglicher Schadensersatzanspruch maximal auf die Höhe des vereinbarten Auftragsgegenwertes begrenzt.

8.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

8.5 Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

8.6 Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

8.7 Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund eines Virenbefalls, Torjaners, Würmern, Dialer, Spy-Ware, Makrovieren und Sonstigen entstehen. Insbesondere bei Datenübertragungen auf Kundensysteme.

9.   Webhosting / Service- oder Wartungsverträge

9.1     Zustandekommen eines Webhosting / Service- und/oder Wartungsvertrages

9.1.1Durch Unterzeichnung dieses Dokuments unterbreitet der Kunde gegenüber dem Anbieter ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages, eine Invitatio ad offerendum. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 2 Wochen nach Eingang des Vertrages beim Anbieter gebunden.

9.1.2Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Annahme des Antrages innerhalb der in Punkt 2.1 genannten Frist schriftlich bestätigt oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.

9.1.3Die Angebote des Anbieters sind stets frei bleibend und unverbindlich. Der Anbieter kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung eines deutschen oder eines weltweit anerkannten und gängigen Kreditinstituts abhängig machen.

9.2        Kündigung

 

9.2.1 Es wird eine Vertragsmindestlaufzeit von 3 Monaten vereinbart.

9.2.2 Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonats ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote – insbesondere Angebote mit jährlicher Zahlungsweise – können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

9.2.3 Das Vertragsverhältnis berechtig den Kunden nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe von durch die Agentur angelegten und verwalteten Kontendaten auf genutzten Werbeplattformen (z.B. Bing, google,…) nebst dazugehöriger Kampagnendaten als Übertragung zu verlangen.

9.2.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

9.3   Leistungsumfang und Pflichten des Anbieters

 

9.3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden der Produktbeschreibung entsprechend ein Webhostingpaket zur Verfügung. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Angebot.

9.3.2 Soweit der Anbieter entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

9.3.3 Der Anbieter ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

 

9.4        Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

9.4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Anbieters sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

a)den Anbieter unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren

b)im Falle von gewährten Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Anbieters, sind diese nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen.

Insbesondere ist es dem Kunden untersagt,

nicht im Vertrag vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen sowie Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Anbieterdienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern;

einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die Dienste des Anbieters unberechtigt zu verbreiten,

Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist;

strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Anbieters zu verbreiten oder zugänglich zumachen;

dies gilt insbesondere für pornographische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, wie nationalsozialistische oder terroristische Inhalte sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen;

sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sonstigen, gesetzlich geschützten Personen zum Gegenstand haben.

Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde dem Anbieter entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.

c)die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Anbieternetz einschlägig sein sollten;

d)den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;

e)für den Anbieter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;

f)nach Abgabe einer Störungsmeldung des Anbieters die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfangs) vorlag.

9.4.2 Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1.b) und 1.c) genannten Pflichten, ist der Anbieter sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Absatz 1.g) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

9.4.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

9.4.4 In den Fällen des Absatzes 1.c) ist der Anbieter neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.

9.5 Nutzung durch Dritte

9.5.1 Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Anbieterdienste durch Dritte ist NICHT gestattet.

9.6        Zahlungsbedingungen

 

9.6.1 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt der Anbieter dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben sein.

9.6.2 Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

9.6.3 Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt des Anbieters sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluss auf Anbieterseite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

9.7        Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Leistungsstörung

 

9.7.1 Gegen die Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

9.7.2 Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese vom Anbieter nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

9.7.3 Unterschreitet der Anbieter die Verfügbarkeit seiner Dienste von 90 % im Jahresmittel, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

a)der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Anbieter-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und

b)die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

9.7.4 Bei Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß Punkt 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.8        Zahlungsverzug

 

9.8.1 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist dieser berechtigt, den Schaden geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, dem Anbieter nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9.8.2 Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen – insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen – wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, der Anbieter den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.

9.8.3 Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche sowie eine außerordentliche, fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses nach drei aufeinander folgenden Zahlungsausfällen ohne eine explizit angemahnte Fristsetzung, bleiben hiervon unberührt.

 

9.9        Datenschutz

 

9.9.1 Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Anbieter personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

9.9.2 Soweit sich der Anbieter Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Anbieter berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zu legen. Dazu ist der Anbieter im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen des Anbieters sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

9.9.3 Der Anbieter erklärt, dass seine Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet worden sind und der Anbieter die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

9.10 Haftung und Haftungsbeschränkungen

9.10.1 Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Anbieter in demselben Umfang.

9.10.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.10.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10.            Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

10.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Agentur gilt deutsches Recht.

10.2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

10.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Agentur.

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