Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Flying Hamsters GmbH

Flying Hamsters GmbH

Wasserwerkstr. 17

66292 Riegelsberg

Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer: Marius Jungmann

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Flying Hamsters GmbH (nachfolgend „Agentur") und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen:

  • Webdesign und Websiteentwicklung
  • Software- und SaaS-Entwicklung
  • Online-Marketing und Werbekampagnen (insbesondere Google Ads)

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Die Leistungen der Agentur richten sich überwiegend an Unternehmer. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind grundsätzlich 7 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

Ein Vertrag kommt zustande durch

  • schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots oder
  • Zahlung der ersten Rechnung bzw. Anzahlung.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Erstellung und Entwicklung von Websites
  • Entwicklung individueller Softwarelösungen
  • Betreuung und Umsetzung von Online-Marketing-Kampagnen
  • Beratung zu digitalen Marketingstrategien

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Insbesondere besteht keine Erfolgsgarantie hinsichtlich:

  • Suchmaschinen-Rankings
  • Klickpreisen
  • Conversion-Raten
  • Werbeergebnissen
  • Umsatzsteigerungen

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für das Projekt erforderlichen Inhalte und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Texte
  • Bilder
  • Logos
  • Videos
  • Zugangsdaten
  • technische Informationen

Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten verfügt.

Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte entstehen.

5. Projektablauf und Freigaben

Während eines Projekts können dem Kunden Zwischenergebnisse oder Designentwürfe zur Freigabe vorgelegt werden.

Mit der Freigabe eines Designs, Konzepts oder Projektabschnitts bestätigt der Kunde dessen inhaltliche und gestalterische Richtigkeit.

Nach erfolgter Freigabe gelten spätere Änderungswünsche als Zusatzleistungen.

6. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen.

Die Agentur bleibt berechtigt, entwickelte Konzepte, Frameworks, Programmteile und technische Lösungen auch für andere Projekte zu verwenden.

Ein Anspruch auf Herausgabe von

  • offenen Projektdateien
  • Design-Rohdaten
  • Quellcodes
  • internen Entwicklungsressourcen

besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart gilt:

  • 50 % Anzahlung bei Projektbeginn
  • Restzahlung nach Fertigstellung oder Rechnungsstellung

Rechnungen sind grundsätzlich sofort ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt

  • Leistungen auszusetzen
  • laufende Kampagnen zu pausieren
  • Projekte oder Veröffentlichungen zurückzuhalten

bis offene Forderungen vollständig beglichen sind.

8. Abnahme von Projekten

Ein Projekt gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich mitteilt.

Ein Projekt gilt ebenfalls als abgenommen, sobald eine Website oder Software

  • online gestellt oder
  • produktiv genutzt wird.

Unwesentliche Abweichungen gelten nicht als Mangel.

9. Korrekturen und Änderungswünsche

Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturrunden im Projektumfang enthalten.

Korrekturen beziehen sich ausschließlich auf Anpassungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.

Änderungen, Erweiterungen oder neue Anforderungen gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand berechnet.

Nach Freigabe einzelner Projektabschnitte gelten spätere Änderungswünsche ebenfalls als Zusatzleistungen.

10. Projektverzögerung und Projektpause

Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden um mehr als 14 Tage, ist die Agentur berechtigt, Projektfristen entsprechend anzupassen.

Erfolgt über einen Zeitraum von 30 Tagen keine notwendige Mitwirkung, ist die Agentur berechtigt

  • das Projekt zu pausieren und
  • bereits erbrachte Leistungen entsprechend dem Projektfortschritt abzurechnen.

Eine spätere Wiederaufnahme des Projekts kann zusätzliche Kosten verursachen.

11. Marketing- und Werbekampagnen

Die Agentur übernimmt die Einrichtung und Betreuung von Marketing- und Werbekampagnen.

Ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Bei Online-Werbekampagnen (insbesondere Google Ads) kann die Agentur Werbebudgets im Namen oder Auftrag des Kunden vorstrecken und entsprechend abrechnen.

Agenturhonorare können sich aus

  • einem prozentualen Anteil am Werbebudget sowie
  • einem Fixhonorar

zusammensetzen.

Sofern nicht anders vereinbart beträgt die Mindestlaufzeit von Kampagnenbetreuung 3 Monate.

Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Kampagnen jederzeit zu pausieren oder einzustellen.

12. Werbekonten und Plattformzugänge

Werbekonten bei Plattformen wie Google Ads werden grundsätzlich im Namen des Kunden geführt.

Der Kunde gewährt der Agentur die notwendigen Zugriffsrechte zur Verwaltung der Kampagnen.

Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen oder Änderungen der jeweiligen Plattformanbieter.

13. Hosting und Drittanbieter

Domains, Hosting, E-Mail-Dienste sowie sonstige Drittanbieterleistungen werden in der Regel direkt vom Kunden bei den jeweiligen Anbietern beauftragt.

Die Agentur übernimmt hierfür keine Haftung.

Dies gilt insbesondere für

  • Ausfälle
  • Preisänderungen
  • Vertragskündigungen
  • technische Änderungen

der jeweiligen Anbieter.

14. Daten und Datensicherung

Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt die Agentur keine Haftung für Datenverluste.

15. Support und Wartung

Support-, Pflege- oder Wartungsleistungen sind nicht Bestandteil eines Projekts, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

16. Haftung

Die Haftung der Agentur ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder wirtschaftlichen Erfolg von Marketingmaßnahmen ist ausgeschlossen.

17. Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, erstellte Projekte sowie den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken auf

  • der eigenen Website
  • Präsentationen
  • Marketingunterlagen

zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für Kaufleute ist Saarbrücken.